Herzlich willkommen
ATLAS Services GmbH –
Haushaltshilfe
Entlastungsleistungen
Professionelle Unterstützung mit Herz und Verstand!
Wir arbeiten im Rahmen der Pflege- und Krankenversicherung des BSHG. Vollständige Kostenübernahme erfolgt gegebenenfalls durch die Kranken-, Pflegekassen oder Bezirksämter.
Wir kümmern uns um eine schnelle und reibungslose Abwicklung.
Haushaltshilfe Entlastungsleistungen
nach §45b SGB XI
nach §§70, 71 SGB XII
Wenn
- Sie Hilfe im Haushalt benötigen
- Sie auf Ihre Freizeit verzichten müssen, weil Sie Ihre Angehörigen pflegen
- Ihr Arzt Ihnen medizinische Betreuung und Leistungen zu Hause verordnet hat.
Dann rufen Sie uns an!
Standort Augsburg
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Alter Postweg 48,
86159 Augsburg
0821 / 209 218 81
Standort München
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Bahnhof Platz 4,
85540 München
089 / 287 453 38
Rufen Sie uns an!
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Augsburg:
0821 / 209 218 81
München:
089 / 287 453 38
Haushaltshilfe
Entlastungsleistungen
nach §45b SGB XI
nach §§70, 71 SGB XII
Im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz stehen seit dem 01.01.2015 jedem Versicherten, der eine Pflegestufe hat, die sogenannte Betreuungs- bzw. Entlastungsleistungen zu.
Das Ziel solch einer Maßnahme ist es:
- die Selbständigkeit so lange wie möglich zu erhalten,
- den Betroffenen einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen,
- die pflegende Angehörigen zu entlasten.
Leistungsübersicht
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigungsarbeiten {Küche, Bad, Fenster etc.)
- Ordnungsarbeiten
- Verpflegung
- Wäschepflege
- Blumenpflege
- Erledigung des Wocheneinkaufs
- Korrespondenz mit öffentlichen Stellen
- Begleitung zum Arzt oder
auch zu anderen Terminen
(Bank, Apotheke, Spazieren etc.) - Individuelle Leistungen auf Anfrage
Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns!
Weitere Informationen
Jedem Versicherten mit Pflegestufe stehen 125 Euro im Monat zur Verfügung. Wird das zur Verfügung stehende Monatsbudget nicht ausgeschöpft, summiert sich der Betrag auf. Somit beträgt der Jahresanspruch 1.500 Euro.
Diese Leistungen können nicht als Geldleistungen ausbezahlt werden, können jedoch über einen zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden.
Solche Entlastungsleistungen werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet und können zusätzlich zu den Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Somit werden Sie oder Ihre pflegende Angehörige entlastet.
Grundpflegerische Versorgung (Duschen, Inkontinenzversorgung, etc.) können nicht über Entlastungsleistungen nach §45b SBG XI abgerechnet werden.
Kontaktformular
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Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht zu Ihrem Anliegen. Wir melden uns unverbindlich bei Ihnen zurück und haben sicher die richtigen Antworten!
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Montag – Freitag: von 09:00 – 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr
Sonntag: geschlossen